Rechtliche Grundlagen

Der Kanton Basel-Stadt kennt verschiedene gesetzliche Grundlagen, um die Beschaffung und den Einsatz von Drucksachen und Büromaterial zu regeln.

Papierverwendung

Der Kanton Basel-Stadt regelt die Verwendung von Papier in der Kantonalen Verwaltung.

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 1994, aktualisiert am 10. März 2005, Weisungen über die Verwendung von Papier in der Kantonalen Verwaltung erlassen.

Ziel war und ist es, den Verbrauch von Papier allgemein zu reduzieren und wenn immer möglich Recyclingpapier zu verwenden, sowie durch den zentralen Einkauf grosser Papiermengen massgebliche Ersparnisse zu erzielen.

Verwendung von Papier in der kantonalen Verwaltung (PDF, 52 KB)

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Drucksachen

Einheitliches Papier

Beschlüsse 01/44 und 01/45 des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt vom 3. Januar 1995

Vergabe von Drucksachenaufträgen

Drucksachen unterliegen der Monopolleistung der Kat. B. Die Vergabe von Drucksachen sind daher zwingend über die Materialzentrale vorzunehmen.

Mit dem RRB vom 17.4.2012 zum Corporate Design wurde diese Praxis von der Regierung bestätigt.

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Corporate Design

Der Kanton Basel-Stadt hat für Drucksachen ein einheitliches Erscheinungsbild festgelegt.

Regierungsratsbeschluss

Der Regierungsrat definierte das Corporate Design (CD) des Kantons Basel-Stadt durch einen Regierungsratsbeschluss.

Grundlagen und Definitionen

Die Grundlagen und Definitionen werden in einem ausführlichen Dokument Corporate Design des Kantons Basel-Stadt festgehalten.