Information für Agenturen

Informationenn fuer Agenturen

Offerten und Auftragserteilung

Wir sind für Offertanfragen und Auftragserteilung zuständig. Agenturen holen selbst für den Kanton Basel-Stadt keine Offerten ein. Die Produktion von Drucksachen und die Vergabe von externen Aufträgen erfolgt gemäss Regierungsbeschluss BS zum Corporate Design ausschliesslich durch die Drucksachenzentrale.

Die Direktvergabe eines Druckauftrages an eine Druckerei durch eine Agentur ist nicht zulässig.

Sie als Agentur sollten deswegen bereits in der Projektphase mit uns in Kontakt treten. Wir beraten Sie bezüglich der Papierwahl (hier gibt es ebenfalls Vorgaben vom Kanton) sowie dem CorporateDesign. Sie können bei uns das Corporate-Design-Manual beziehen oder online herunterladen.

Die Materialzentrale hat im Auftrag des Regierungsrates die Aufgabe, die Einhaltung des Corporate Designs auf Drucksachen zu kontrollieren. Sie respektive Ihr Auftraggeber sind deswegen verpflichtet, den Entwurf der Materialzentrale zur Kontrolle vorzulegen. Den Entwurf senden Sie vorzugsweise in elektronischer Form an drucksachenzentrale@bs.ch.